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Als öffentliche Stelle im Sinne des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (LBGG) sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des LBGG sowie der Landesverordnung über barrierefreie Informationstechnik (LBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung wurde zuletzt am 27. Juni 2025 aktualisiert.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juni 2025 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist diese Website wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit den zuvor genannten Anforderungen vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Erläuterungen in Leichter Sprache: Es sind derzeit keine Erläuterungen in Leichter Sprache verfügbar (betrifft WCAG-Erfolgskriterium 3.1.5 Lesbarkeit). Die Erstellung wird geprüft.
  • Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache: Es sind derzeit keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache verfügbar (betrifft WCAG-Erfolgskriterium 1.2.6 Gebärdensprache). Die Erstellung wird geprüft.
  • Externe Inhalte: Für eingebundene Inhalte Dritter (z.B. Kartenmaterial oder Dokumente aus externen Ratsinformationssystemen) kann keine vollständige Barrierefreiheit garantiert werden.

Wir sind bemüht, die genannten Barrieren im Zuge der Weiterentwicklung der Webseite zu reduzieren.

Barrieren melden: Kontakt für Ihr Feedback

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder haben Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie bitte unseren verantwortlichen Ansprechpartner an oder nutzen Sie das dafür vorgesehene Kontaktformular.

Eckhard Beger
Telefon: 04535 / 60 68

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Name

Schlichtungsverfahren

Wenn nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik Schleswig-Holstein wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Beschwerdestelle.

Kontakt:
Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik Schleswig-Holstein
beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz
Postfach 71 16
24171 Kiel
E-Mail: meldung@bfg.landsh.de
Telefon: 0431 988-1240

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